Besoldungswiderspruch!

Muster für Ihren Besoldungswiderspruch im Jahr 2022 - sichern Sie sich Ihre Ansprüche. Nur wer Widerspruch erhebt, kann Nachzahlung beanspruchen. Freiwillig gibt unser Dienstherr nichts.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir rufen Sie auf, im Jahr 2022 erneut Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung zu erheben. Beigefügt erhalten Sie ein Muster für Ihren Widerspruch, den Sie einfach ausfüllen und einreichen können.

In Anbetracht einer Inflationsrate von über 10% wirkt die Gehaltsanpassung im Dezember 2022 von 2,8% wie aus der Zeit gefallen und wird leider zu einem deutlichen Reallohnverlust führen. Dies gilt auch unter Einbeziehung der bereits im März 2022 gezahlten „Corona-Prämie“ von 1.300 €. Diese kann die gewaltige Anhebung des Verbraucherpreisniveaus nicht kompensieren, ganz abgesehen davon, dass unsere Pensionäre ohne die Einmalzahlung auskommen mussten. Auch die ständige Verringerung der Abstände zu unteren Besoldungsgruppen sehen wir deutlich kritisch. Wir gehen daher davon aus, dass die Höhe der Besoldung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern im Jahr 2022 wieder einmal evident unzureichend war, insbesondere für Kolleginnen und Kollegen mit mehr als zwei Kindern.

Sichern Sie sich Ihre Ansprüche. Nur wer Widerspruch erhebt, kann nach ständiger Rechtsprechung eine Nachzahlung beanspruchen. Freiwillig gibt unser Dienstherr nichts.

Um Erfolge zu erzielen, benötigen wir Ihre kollegiale Solidarität. Erheben Sie Widerspruch und unterstützen Sie damit unser gemeinsames Anliegen!                              

Mit kollegialen Grüßen                              

Dr. Patrick Bömeke

Dr. Stefan Schifferdecker