Besoldungsurteil schafft endlich Gerechtigkeit

BVerfG erklärt A-Besoldung für die Jahr 2008 bis 2020 für verfassungswidrig zu niedrig.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinen Beschluss zur Berliner A-Besoldung veröffentlicht. Es hat die A-Besoldung des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 für verfassungswidrig zu niedrig erklärt. Auf diese Entscheidung haben die Beamtinnen und Beamten lange gewartet. Auch wir haben gemeinsam mit den Partnergewerkschaften sehr viel Mühe und Zeit in die Begleitung der Besoldungsverfahren investiert. Die Entscheidung des BVerfG ist – auch wenn sie unmittelbar nur die A-Besoldung betrifft – für uns ein voller Erfolg!

Sie erinnern sich: Das Land Berlin hatte sich geweigert, die bereits im Jahr 2020 exemplarisch zur R-Besoldung ausgeurteilten Vorgaben auf die A-Besoldung zu übertragen. Die Respektlosigkeit des Landes gegenüber dem BVerfG hat viele Kolleginnen und Kollegen in der Justiz, der Verwaltung und der Polizei tief enttäuscht und manche am Wert unserer Demokratie zweifeln lassen. Hierauf hat das BVerfG deutlich reagiert und das Land – unseres Erachtens aus deutlichem Misstrauen – umfassender und für einen viel längeren Zeitraum zu Nachzahlungen verpflichtet, als es sich aus den vorgelegten Fällen ergab.

Welche Folgen sich aus dem Urteil für die R-Besoldung ergeben, können wir noch nicht abschätzen. Das BVerfG hat teils ganz neue Wege beschritten und seine Rechtsprechung „fortentwickelt“. Eine erste Bewertung werden wir im nächsten Votum veröffentlichen. Eine umfassende Analyse des Urteils wird sicher noch etwas Zeit benötigen.

In einer Pressemitteilung vom heutigen Tag haben wir als DRB Berlin gefordert, dass das Land die Entscheidung nun unverzüglich umsetzen und seinen Bediensteten das vorenthaltene Geld nachzahlen muss. Anhand der Vorgaben des BVerfG ist auch die R-Besoldung für die Folgejahre bis 2025 nachzuberechnen.

Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung sind für Berlin hart, gerade weil die Besoldungsschulden bewusst über einen so langen Zeitraum aufgehäuft wurden. Für die Gewerkschaften gilt es nun, ein gerechtes Besoldungsreparaturgesetz zu erstreiten.

 

 

Dr. Patrick Bömeke und Dr. Stefan Schifferdecker

Deutscher Richterbund – Bund der Richterinnen und Richter,

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – Landesverband Berlin e.V.