Muster für Ihre Besoldungsklage (2016 bis 2020)

Soll dir eine Tat gelingen, tu’ sie selbst vor allen Dingen

 

Berlin düpiert das BVerfG

Das Land Berlin hat die Entscheidung des BVerfG zur Berliner Richterbesoldung ausschließlich für die Zeiträume und Besoldungsgruppen umgesetzt, die Gegenstand des Beschlusses vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18) waren. Die R1- und R2-Besoldung wurde daher bislang nur für die Jahre 2009 bis 2015, für R3 sogar nur für das Jahr 2015 nachgebessert, obwohl politisch unstreitig ist, dass für die Folgejahre und andere Besoldungsgruppen weitere Nachzahlungsansprüche bestehen. Ungeachtet des weiter zur A-Besoldung anhängigen Vorlageverfahrens sowie trotz intensiver gemeinsamer Proteste der Besoldungsallianz der Berufsverbände und Gewerkschaften waren die politisch Verantwortlichen in Berlin im vergangenen Jahr nicht dazu zu bewegen, sich für Nachzahlungen auch für andere Besoldungsgruppen oder für weitere Jahre einzusetzen. Es ist der somit der erklärte politische Wille Berlins, Nachzahlungen nur dann und nur in dem Umfang zu gewähren, wie die Verfassungswidrigkeit der Besoldungsregelungen durch das BVerfG festgestellt wird. Damit missachtet das Land Berlin die Bindungswirkung der ergangenen Entscheidungen. Der aus der Verfassungsbindung nach Art. 20 Abs. 3 GG und aus § 31 Abs. 1 BVerfGG folgenden Pflicht, zumindest zu prüfen, ob ein vergleichbarer Anwendungssachverhalt vorliegt und dem durch das BVerfG festgestellten Verfassungsrecht Folge zu leisten, kommen die politischen Verantwortlichen bewusst nicht nach. Wir sind überzeugt, dass die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit diesen verfassungsrechtlichen Affront, der das BVerfG zu einem Mahngericht herabwürdigt, nun zum Anlass nehmen wird, die bereits anhängigen Verfahren zur Besoldung für die Jahre ab 2016 aktiv zu fördern.

Musterbeschluss gefertigt

Wir haben uns daher zu einem ungewöhnlichen Schritt entschlossen: Um die Besoldungsverfahren zu fördern und die Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsgerichts zu unterstützen haben wir einen Vorlagebeschluss für ein Normenkontrollverfahren und einen flankierenden Schriftsatz mit detailreichen Nachweisen erarbeitet und zur freien Verfügbarkeit veröffentlicht. Der 37seitige Musterbeschluss umfasst die Jahre 2016 bis 2020 und die Besoldungsgruppen R 1 und R 2. Er wird durch einen 15seitigen Begleitschriftsatz begründet, der Sachvortrag wird mit 22 Anlagen belegt. Damit sollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit vergleichsweise geringem Aufwand auch selbst Besoldungsklagen erheben oder begründen können.

Wir hatten den Anspruch, dass Schriftsatz und Vorlagebeschluss aus sich selbst heraus verständlich und nachvollziehbar sind, so dass wir von einer Wiedergabe der Argumente an dieser Stelle absehen wollen. Es sei aber der Hinweis gestattet, dass sich die Verfassungswidrigkeit der Besoldung für die Jahre 2016 und 2017 bereits auf Grund des Vergleichs der Besoldungsentwicklung mit den Parametern der ersten Prüfungsstufe, sowie für das Jahr 2016 zusätzlich aus dem Grundsatz des relativen Normbestandsschutzes ergibt, während die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in den Jahren 2018 bis 2020 erst auf Grundlage der auf zweiter Stufe durchzuführenden Gesamtabwägung festzustellen ist. Wir schätzen daher die Erfolgsaussichten von Klagen für die Jahre 2016 und 2017 als sehr hoch, für die Folgejahre als entsprechend etwas geringer ein.

Wir haben die bearbeitbaren Muster und die Anlagen nebenstehend zum Abruf bereitgestellt. Die Muster sind sowohl für aktive Dienstkräfte wie für Versorgungsempfänger geeignet und müssen für einen eigenen Prozess nur im Einleitungsteil auf die jeweiligen persönlichen Verhältnisse angepasst werden. Die entsprechenden Passagen haben wir durch farbliche Hervorhebungen kenntlich gemacht und mit einer Legende am Anfang der Dokumente versehen.

Nutzen Sie unsere Muster für Ihre Besoldungsklage

Besonders interessant wäre für uns, wenn unser Musterbeschluss und die Unterlagen in Verfahren jeder Besoldungskammer des VG Berlin und in jedem Dezernat der dortigen Berichterstatter eingereicht würden. Wir erhoffen uns daher eine zügige gemeinsame Bearbeitung durch die zweifelsohne belasteten Kolleginnen und Kollegen des VG. Wir würden uns daher um Ihre – selbstverständlich vertraulich behandelte – Rückmeldung freuen, für welches konkrete Verfahren vor dem VG Berlin Sie unser Muster nutzen.

Wir hoffen, Ihnen eine konkrete Hilfestellung im Kampf um eine amtsangemessene Besoldung an die Hand gegeben zu haben. Wir verbinden dies mit der eindrücklichen Bitte: Werden Sie tätig! Ohne aktiven Einsatz für eine gerechte R-Besoldung wird sich in Berlin nichts verändern.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Besoldungsexperten des Deutschen Richterbundes – Landesverband Berlin

Dr. Stefan Schifferdecker und Dr. Patrick Bömeke

 

PS: Bitte beachten Sie die Versionsdokumentation, wenn Sie die Dateien bereits zuvor schon einmal heruntergeladen haben.