Besoldungsallianz fordert Nachzahlungsgesetz

Bundesverfassungsgerichtsentscheidung jetzt umsetzen!

 

Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2020 die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Jahren 2009 bis 2015 für verfassungswidrig erklärt (AZ: 2 BvL 4/18). Das Verfassungsgericht prüfte die Berliner Besoldung anhand von fünf Parametern. Vier dieser Parameter waren deutlich unterschritten. Die festgestellte Verletzung des Abstandsgebotes der untersten Besoldung A 4 zur sozialen Grundsicherung wirkt sich dabei besonders gravierend aus. Mit diesem Verstoß steht das gesamte Besoldungsgefüge in Frage, da der Ausgangspunkt für die ab A 4 folgende Besoldungsstaffelung bis hin zur R-Besoldung fehlerhaft ist.

 

Recht auf eine verfassungsgemäße Besoldungsnachzahlung

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft den gesamten öffentlichen Dienst von Berlin. Das Gericht spricht eine deutliche Sprache: Die Besoldung war in den Jahre 2009 bis 2015 evident unzureichend. Diese Unterbesoldung wirkt auch über das Jahr 2015 hinaus.

Der Öffentliche Dienst des Landes Berlin kämpft seit Jahren um eine wertschätzende Bezahlung. Bis 2015 hat der Berliner Senat dieses berechtigte Anliegen missachtet – und nun eine deutliche Zurechtweisung erhalten. Erst seit 2016 hat das Land Berlin sich bemüht, den Besoldungsrückstand schrittweise zu verringern. Das erkennen wir an. Aber wir erwarten nun auch den nächsten Schritt: Eine verfassungsgemäße Besoldung für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter in Berlin – auch für die vergangenen Jahre.

Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgt, dass für die A- und R-Besoldung Nachzahlungen geleistet werden müssen. Ein Nachzahlungsgesetz darf sich daher nicht auf Richter und Staatsanwälte beschränken. Der Respekt vor dem Verfassungsgericht gebietet dem Land Berlin eine fristgerechte Umsetzung der vom Gericht auferlegten Pflichten bis Juli 2021. Das Bundesverfassungsgericht hat mitgeteilt, dass mit Entscheidungen zur A-Besoldung vor Ablauf dieser Frist nicht zu rechnen ist.

 

Allianz für eine verfassungsgemäße Besoldungsnachzahlung in Berlin

Die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen DGB Berlin-Brandenburg und dbb berlin, der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin und der Hauptpersonalrat von Berlin haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam eine verfassungsgemäße Besoldungsnachzahlung ab 2009 für alle Richterinnen und Richter sowie die Beamtinnen und Beamten zu erreichen. Das Grundgesetz gebietet dem Berliner Besoldungsgesetzgeber, für die billigend in Kauf genommene Unteralimentation der letzten Jahre Verantwortung zu übernehmen.

Daher fordern wir:

1.   Die Senatsverwaltung für Finanzen muss unverzüglich ein Besoldungsnachzahlungsgesetz für den gesamten öffentlichen Dienst in den Jahren 2009 bis 2020 erarbeiten.

2.   Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 4 sind rückwirkend so anzupassen, dass der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau eingehalten wird.

3.   Alle übrigen Besoldungsgruppen sind rückwirkend mindestens um solche Prozentbeträge zu erhöhen, dass keiner der vom Verfassungsgericht herangezogenen Parameter unterschritten wird.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarten die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter vom Land Berlin eine rechtstreue Umsetzung. Weitere Verzögerungen darf es nicht geben. Der Besoldungsgesetzgeber muss einen Ausgleich für die verfassungswidrig zu geringe Bezahlung in den vergangenen 10 Jahren schaffen. Für ein als gerecht empfundenes Besoldungsnachzahlungsgesetz ist es unverzichtbar, alle Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter mit einzubeziehen.

 

Handeln Sie jetzt!

 

Sonja Staack
DGB Berlin-Brandenburg

Frank Becker
dbb berlin

 

 

Dr. Stefan Schifferdecker
Deutscher Richterbund – Landesverband Berlin

Daniela Ortmann
Hauptpersonalrat Berlin