Abordnung einmal anders – Erfahrungsberichte

Von Ihren Abordnungen an das Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union in Brüssel, zum Bundesverfassungsgericht und an das Kammergericht berichten Dr. Christoph Rollberg, Dr. Henrikje-Sophie Budde und Dr. Kathrin Brunozzi.

Abordnung an das Büro des Landes Berlin bei der EU in Brüssel

Im Frühjahr 2020 – also inmitten der ersten Pandemiewelle – stürzte ich mich in das Abenteuer einer Abordnung an das Büro des Landes Berlin in Brüssel. Noch unter ganz anderen Vorzeichen hatte ich mich im Herbst 2019 für die Abordnungsstelle als Referent für die Themen Justiz, Verbraucherschutz, Medien/Rundfunk und Digitales beworben. Erwartet hatte ich neben der klassischen Arbeit am Schreibtisch eine Fülle der üblichen Fachveranstaltungen und regelmäßige Dienstreisen. Tatsächlich erwarteten mich zunächst massive Ausgangs- und Reisebeschränkungen. An Präsenzveranstaltungen war lange nicht zu denken.

Die ersten beiden Monate wohnte und arbeitete ich im „Home Office“ in einem der beiden Apartments im Dachgeschoss des Berliner Büros. Während dieser Zeit hatte ich nach Feierabend und am Wochenende Gelegenheit, mit meinem Fahrrad die 19 Gemeinden zu erkunden, die zusammen die Hauptstadtregion Brüssel bilden, und eine eigene Wohnung zu suchen. Fündig wurde ich im schönen Ixelles, und zwar zwischen dem Place Flagey und dem Quartier Châtelain. Von dort ist es nicht weit bis zum größten Park der Stadt, dem Bois de la Cambre, der vor allem in Zeiten der in ganz Brüssel geltenden Maskenpflicht zum Zufluchtsort avancierte, um mit reichlich Abstand im wahrsten Sinne einmal durchatmen zu können.

Prägend für die Arbeit in einer Landesvertretung in Brüssel ist das Netzwerk, das man mit der Zeit spinnt. Hierzu zählen in erster Linie die Arbeitskreise, die die Referentinnen und Referenten aller Länder in Brüssel verbinden. Gemäß meinem Aufgabenzuschnitt bin ich Teil der Arbeitskreise für Justiz und Inneres, für Medien sowie für Landwirtschaft. Wertvolle Kontakte gewinnt man daneben vor allem bei Fachveranstaltungen, wenn an den rein fachlichen Teil interessante Gespräche anschließen – eine Möglichkeit, die freilich erst seit Kurzem wieder besteht.

Inhaltlich gestaltet sich die Arbeit – nicht nur aufgrund des breiten Aufgabenzuschnitts – vielfältig. Die wichtigsten Funktionen einer Landesvertretung liegen in der Informationsbeschaffung, -analyse und -aufbereitung einerseits und in der Repräsentation der Heimatregion andererseits. Dafür ist es neben der Kontaktpflege mit den Europäischen Institutionen wichtig, die europäischen Gesetzgebungsprozesse von der Vorbereitungsphase bis zur Verabschiedung des finalen Textes intensiv zu begleiten. Dieser Prozess folgt einer recht klaren Struktur, an der sich die inhaltliche Arbeit der Referentinnen und Referenten ausrichtet: Im Herbst eines jeden Jahres legt die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für das jeweils folgende Jahr vor. Darin werden neben konkreten Gesetzesinitiativen (Verordnungen und Richtlinien) auch vorbereitende und sonstige Maßnahmen (z.B. Weißbücher, Grünbücher, Strategiepapiere und Mitteilungen) angekündigt.

 

Gesetzesvorhaben leitet die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung einer Folgenabschätzung ein, die sie zur öffentlichen Konsultation stellt. Während dieser Frühphase können – neben vielen anderen Akteuren – auch die Landesministerien bzw. -verwaltungen ihre Positionen bereits einbringen. Das hat den Vorteil, dass diese Positionen schon bei der Erarbeitung des ersten Gesetzesentwurfs berücksichtigt werden können. Die Landesvertretungen, die die Landesverwaltungen auf neue Konsultationen hinweisen, fungieren insofern als „Frühwarnsystem“.

Nach der Vorlage des Gesetzesvorschlags wird dieser in den betreffenden Ausschüssen des Europäischen Parlaments sowie in den betroffenen Ratsarbeitsgruppen beraten. Diese Beratungen verfolgen wir Länderreferentinnen und -referenten sehr genau, um immer im Blick zu haben, welche Änderungen am ursprünglichen Vorschlag zu erwarten sind und welche Konsequenzen für die Länder daraus folgen können. Dafür ist es wichtig, in einem ständigen Austausch mit der Heimatverwaltung zu stehen, um einerseits zu eruieren, welche Interessen überhaupt bestehen, und andererseits die nötigen Informationen zu liefern. Konkret berichten wir sehr viel auf elektronischem Weg, daneben aber auch durch die regelmäßige Teilnahme an Sitzungen von (ständigen) Arbeitskreisen oder (vorübergehend einberufenen) Arbeitsgruppen.

Ein aus Sicht der Länder wichtiges Organ im EU-Gesetzgebungsprozess ist der Ausschuss der Regionen, kurz: AdR. Der AdR ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter, die 1994 aus zwei Gründen eingeführt worden ist: Erstens hat man seinerzeit festgestellt, dass knapp Dreiviertel der EU-Rechtsvorschriften auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt werden. Zweitens soll die EU durch die frühzeitige Einbeziehung dieser Ebene näher an das Bewusstsein der Bürger heranrücken. Die Aufgabe des AdR besteht nun darin, Stellung zu den Initiativen der Europäischen Kommission zu nehmen und insbesondere die Interessen der lokalen und regionalen Ebene einzubringen. Berlin entsendet zum Plenum des AdR einen Vertreter, der an den Abstimmungen teilnimmt. Inhaltlich werden die Sitzungen vom Berliner Büro vorbereitet. Meine Aufgabe als Referent ist es deshalb, Entwürfe für Stellungnahmen des AdR, die meine Aufgabenbereiche betreffen, zu votieren.

Neben dem fachlichen soll in einer Landesvertretung der repräsentative Teil nicht zu kurz kommen. Zu den typischen Aufgaben eines Länderbüros in Brüssel gehört es, Brüssel-Reisen von Mitgliedern der Landesregierungen sowie Fortbildungsreisen für Landesbedienstete (in Berlin: Europa Mitdenken) zu organisieren. Das Berliner Büro kümmert sich von der Buchung von Hotelkontingenten bis zum Rücktransport zum Flughafen um das komplette Programm. Ganz oben stehen hierbei natürlich Gespräche mit Persönlichkeiten aus den Europäischen Institutionen, die einen engen Bezug zu den aus Berliner Sicht relevanten Themen aufweisen, also beispielsweise Berichterstatterinnen und Berichterstatter aus den Ausschüssen des Europäischen Parlaments oder (General-)Direktorinnen und (General-)Direktoren aus den Generaldirektionen der Europäischen Kommission, ferner die Organisation von Fachveranstaltungen und von Besuchen in den Europäischen Institutionen.

Abwechslungsreiche zweieinhalb Jahre gehen im Herbst für mich zu Ende. Ich konnte mich in Brüssel nicht nur fachlich weiterentwickeln – noch nie war ich so nah dran an den europäischen Entscheidungsprozessen. Auch mein Französisch konnte ich dank eines der vielen hier angebotenen Sprachkurse aufpolieren. Man kommt in Brüssel zwar auch sehr gut mit Englisch durch. In manchen Situationen hat es sich gleichwohl als nützlich erwiesen, sich in einer (weiteren) belgischen Amtssprache zurechtzufinden (Deutsch gehört neben dem Flämischen zwar auch dazu, ist aber eher im Ostteil des Landes verbreitet.). Auf meine Zeit hier – so viel weiß ich jetzt schon – werde ich immer sehr gern zurückblicken. Das liegt nicht nur an der Attraktivität der Hauptstadtregion Brüssel und den spannenden Aufgaben, die ich übernehmen durfte, sondern auch und insbesondere an meinen Kolleginnen und Kollegen im Berliner Büro. Mein Nachfolger oder meine Nachfolgerin wird im Spätherbst im sowohl räumlich als auch im Hinblick auf die personelle Besetzung vergleichsweise kleinen Berliner Büro von einem fachlich stark besetzten Team willkommen geheißen, das durch seinen besonderen Zusammenhalt geprägt und in jeder Situation bereit ist, sich gegenseitig zu unterstützen.

Dr. Christoph Rollberg

Zweieinhalb Jahre Mitglied im „Dritten Senat“ des Bundesverfassungsgerichts

Ebenfalls zu Beginn der Coronapandemie begann ich meine Abordnung zum Bundesverfassungsgericht im Dezernat der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Kessal-Wulf. Da ich bereits mein Referendariat dort absolviert hatte, waren mir die Arbeitsweise im Grundsatz und die mich erwartenden sachlichen Zuständigkeiten vertraut. Gespannt war ich, die Arbeit tiefgehender kennenzulernen und nun ein vollwertiges Mitglied des sogenannten „Dritten Senats“ zu werden – wie sich die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht nennen.

Die Aufgabe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht darin, die beim Bundesverfassungsgericht eingehenden Verfahren zu votieren und so den Richtern einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten. Je vier wissenschaftliche Mitarbeiter sind einer oder einem der insgesamt 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts zugeordnet und bilden ein Dezernat. Diese Aufteilung ist im Vergleich zu der Arbeitsweise an den obersten Bundesgerichten, an denen es die Bindung an eine Richterin oder einen Richter allein nicht gibt, eine Besonderheit und führt zu einer engen Verbundenheit der Dezernatsmitglieder, die – wenn auch jedem wissenschaftlichen Mitarbeiter konkrete Verfahren zugeordnet sind – in bestimmten Fällen echte Teamarbeit zulässt.

95 Prozent der Verfahren, die beim Bundesverfassungsgericht eingehen, sind Verfassungsbeschwerden, die zu einem großen Anteil in die Zuständigkeit der aus jeweils drei Richterinnen oder Richtern bestehenden Kammern fallen. Die Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden in den letzten zehn Jahren lag im Durchschnitt bei 1,85 % (vgl. Jahresbericht 2021, S. 41, abrufbar unter: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2021.pdf. Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde hängt von hohen Begründungs- und Substantiierungsanforderungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ab, sodass stets zunächst zu prüfen ist, ob die Beschwerdeführer für eine verantwortbare verfassungsrechtliche Prüfung ausreichend vorgetragen haben. Ist dies nicht der Fall wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Nichtannahmeentscheidungen sind zwar nicht begründungspflichtig, ihnen liegt jedoch stets ein ausführliches Votum eines wissenschaftlichen Mitarbeiters zugrunde.

Besonders spannend ist wohl für jeden wissenschaftlichen Mitarbeiter die Arbeit an einem Senatsverfahren, welche anders als die Kammerverfahren in der Regel grundsätzliche Fragestellungen statt die Anwendung feststehender Maßstäbe betreffen. Dies bedeutet eine umfassende Aufarbeitung eines Themas, eine gründliche Erörterung der sich stellenden Rechtsfragen unter Beachtung von Literatur und Rechtsprechung sowie eine intensive Diskussion der Rechtsfragen im Dezernat und mit der Richterin oder dem Richter des Bundesverfassungsgerichts. Besonders wertvoll sind auch in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Erfahrungen, die die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem gesamten Bundesgebiet mitbringen.

Neben der Dezernatsarbeit organisiert sich das Gericht in Arbeitsgruppen, die bestimmte organisatorische Themen betreffen. Ich durfte in diesem Kontext die Arbeit im Festausschuss zum 70-jährigen Geburtstag des Bundesverfassungsgericht begleiten. Hier lernte ich auch die weiteren an der Arbeit des Gerichts beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Protokolls kennen. Wir berieten das Erscheinen des Bundesverfassungsgerichts auf Instagram, die Organisation eines Schülerwettbewerbs sowie das Aufstellen einer LED-Leinwand mit den wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Neben dem Aktenstudium und den fachlichen Diskussionen war es etwas sehr Besonderes an Verhandlungen und Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts teilnehmen zu dürfen. Schon auf dem morgendlichen Weg ins Büro war zu beobachten, dass es sich hierbei um einen besonderen Tag handelte. Dann reisten Presse und Verfahrensbeteiligte bereits früh morgens in Karlsruhe an und fanden sich in den Konferenzräumen ein. Einmal tagte das Bundesverfassungsgericht zur Verhandlung der im Organstreitverfahren angegriffenen Parteienfinanzierung in der Messehalle in Karlsruhe, um auch in Pandemiezeiten bei einer Vielzahl von Verfahrensbeteiligten eine sichere Verhandlung zu ermöglichen.

Auch das „Leben des Dritten Senats“ macht die Zeit am Bundesverfassungsgericht unvergesslich. Die meisten wissenschaftlichen Mitarbeiter pendeln aus ihren Heimatorten und sind nur unter der Woche in Karlsruhe präsent. Sie eint damit, dass sie in Karlsruhe ohne ihr ansonsten bestehendes soziales Umfeld leben, was zu einem großen Interesse an Unternehmungen und abendlichen Veranstaltungen führt. Wenn auch - wie überall - die Coronapandemie diese Gewohnheiten zunächst vollkommen auf den Kopf stellte, finden nun vermehrt wieder Veranstaltungen – wie der Literaturkreis, Stadtführungen, Fahrradtouren und Kinoabende statt, sodass sich erahnen lässt, dass zu Vorcoronazeiten die Auswahl der Abendgestaltung große Entscheidungskraft erforderte. Auf diese Weise konnte ich viel von der Stadt und dem landschaftlich sehr schönen Umland Karlsruhes kennenlernen.

Dass ich aus den zweieinhalb Jahren meiner Abordnung zum Bundesverfassungsgericht sehr viel mitnehmen werde, wenn ich im August dieses Jahres als Richterin nach Berlin zurückkehren werde, ist schon jetzt ganz klar: Ich habe nicht nur meine fachlichen Kenntnisse, vor allem im Bereich der Strafprozessordnung, erweitern können und einen Einblick in die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgericht gewonnen, sondern auch einen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedensten Bundesländern, Gerichtszweigen, Behörden und der Anwaltschaft geführt, der mir einen Einblick in die Justiz, ihre Arbeitsweise und Themen im gesamten Bundesgebiet gegeben hat. Darüber hinaus hatte ich das Glück, Freunde zu finden, mit denen mich die intensive Zeit am Bundesverfassungsgericht auch weiterhin verbinden wird. Eine Abordnung kann ich nur empfehlen.

Ein gutes Forum zur Information über die Abordnungsmöglichkeiten – wie zum Beispiel auch zum Generalbundesanwalt oder den Bundesgerichtshof - bildet das jährlich vom Deutschen Richterbund organisierte Jungrichterseminar in Berlin, für das sich Proberichterinnen und Proberichter über den Berliner Landesverband bewerben können.

Dr. Henrikje-Sophie Budde

Abordnung zur obergerichtlichen Erprobung beim Kammergericht

Das Kammergericht informiert jährlich einmal über die Ableistung einer Erprobung (geregelt in der ErprobungsAV), in der die Möglichkeit besteht, die allgemeine Eignung für ein Amt der Besoldungsgruppe R2 unter Beweis zu stellen. Auf die Veranstaltung werden über den Verteiler alle R1 Richter hingewiesen. Seit diesem Jahr wird sie online durchgeführt. 

Bei der Erprobung handelt es sich regelmäßig um einen neunmonatigen Einsatz in einem Senat des Kammergerichts. Möglichkeiten der Erprobung bestehen aber auch im Rahmen einer zweijährigen Abordnung bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung oder den obersten Bundesgerichten, einer Bundesbehörde oder dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. Im Strafbereich gibt es außerdem die Möglichkeit der Kombinationserprobung, welche aus der kommissarischen Leitung einer Strafkammer und anschließenden Mitwirkung in einem Strafsenat oder der alternativen Tätigkeit als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter in der Verwaltung des Amtsgerichts Tiergarten mit ebenfalls nachfolgender Erprobung in einem Strafsenat. Auf diese Art der Erprobung findet die Vorgabe der neunmonatigen Dauer keine Anwendung. 

Die Interessenbekundung ist über den Dienstweg an den Kammergerichtspräsidenten zu richten. Voraussetzung ist grundsätzlich eine achtjährige Dienstzeit, die Probezeit miteingerechnet. Für die Erprobungszeit (= Zeit bis zur Erprobungsreife) kann auch Elternzeit berücksichtigt werden. 

Von ihren Erfahrungen in der neunmonatigen Erprobung in einem Strafsenat des Kammergerichts berichtet Dr. Kathrin Brunozzi, dass die Arbeit in einem Strafsenat im Wesentlichen bedeute, Revisionsbeschlüsse und andere Entscheidungen, je nach Zuständigkeit des Senats, zu entwerfen. Dabei sei das Spektrum an Rechtsfragen sehr breit. Die Senatskollegen hätten immer für Fragen und Zweifel zur Verfügung gestanden und Feedback habe es regelmäßig, insbesondere in einem „Drei-Monats-Gespräch“ mit dem Senatsvorsitzenden, gegeben. Durch das kollegiale Miteinander und die Vielfalt der Themen sei es eine spannende und sehr lehrreiche Zeit gewesen.

Dr. Henrikje-Sophie Budde

und Dr. Kathrin Brunozzi