09.03.20

Landesverband Berlin

Beitragsordnung

Beitragsordnung

(in der Fassung vom 21. November 2022)

1.  Der regelmäßige jährliche Beitrag für aktive Richter und Staatsanwälte beträgt 170,00 Euro.

2. Der Beitrag für Mitglieder im Ruhestand (mit Bezug der Deutschen Richterzeitung) beträgt 127,50 Euro.

3. Der Beitrag für Richter auf Probe, beurlaubte Mitglieder ohne Bezüge und Mitglieder, die sich in Elternzeit befinden, beträgt 120,00 Euro.

4. Der Beitrag für Mitglieder, die nicht die Deutsche Richterzeitung beziehen (Mitglieder im Ruhestand ohne Bezug der Deutschen Richterzeitung und aktive Mitglieder ohne Bezug der Deutschen Richterzeitung bei Doppelmitgliedschaft von Ehegatten), sowie für aktive Mitglieder, die (als Bundesrichter usw.) Zweitmitglieder sind, beträgt 105,00 Euro.

 

Die Mitgliedsbeiträge finanzieren die Arbeit des Bundesverbandes, den Bezug der DRiZ und die Arbeit des Landesverbandes.

Eine Gewerkschaft benötigt auch Geld

Ansprechpartner

Bild von Dr. Volker Nowosadtko Dr. Volker Nowosadtko Schatzmeister
Telefon030/90227 0 Fax 030/600 84 094 E-Mail