Presseerklärungen
23. Juli 2010: Personalmangel am Landgericht Berlin
Der Deutsche Richterbund - Bund der Richter und Staatsanwälte - Landesverband Berlin e.V. schließt sich dem Protest des Präsidiums des Landgerichts Berlin gegen die aktuelle Richterzuweisungsentscheidung der Senatsverwaltung für Justiz und der Präsidentin des Kammergerichts an.
Das Präsidium des Landgerichts hat in seiner Sitzung vom 12. Juli 2010 die nachfolgende Protesterklärung beschlossen:
Seit Jahresanfang hat das Landgericht Berlin die Arbeitskraft von ca. 19 Richtern verloren. Waren nach der Statistik des Kammergerichts am 15. Januar 2010 von den 343 zugewiesenen Stellen noch 331,35 besetzt, werden es am 1. August 2010 nur noch 312,5 sein. Das Ausstattungsdefizit hat sich von 3,4% auf 8,9% mehr als verdoppelt. Die Zuweisung von Proberichtern nach der letzten Sitzung des Richterwahlausschusses hat sich damit als völlig unzureichend erwiesen. Dies bleibt nicht ohne Folgen: Derzeit sind zwei große Strafkammern nur mit einem Vorsitzenden und einem Beisitzer besetzt, in 10 Zivilkammern sind Richterpensen ganz oder teilweise vakant. Eine Stärkung des zivilrechtlichen Bereichs durch Mitglieder der Strafkammern verbietet sich wegen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur beschleunigten Bearbeitung von Haftsachen. Auch bearbeiten die Strafkammern des Landgerichts Berlin, wie kürzlich ein der von der Präsidentin des Kammergerichts mitinitiierter länderübergreifender Vergleich bewiesen hat, in weit überdurchschnittlichem Umfang schwierigste und umfangreichste Strafverfahren. Umgekehrt bedeutet eine Nichtbesetzung von 30,5 Richterstellen, dass nach den durchschnittlichen jährlichen Erledigungszahlen eine Bearbeitungskapazität für über 5400 erstinstanzliche Zivilprozesse fehlt.
Damit ist es unter anderem nicht mehr möglich, drei Zivilkammern, in denen baurechtliche Großverfahren mit Millionenstreitwerten und Tausenden von Seiten Aktenumfang liegen, wie an sich geboten zu entlasten. Diese Verfahren werden einstweilen ebenso wie andere Verfahren, die von Richtern bearbeitet wurden, deren Stellen nun vakant wurden, nicht vorangetrieben werden können. Auch Beschleunigungsmaßnahmen für überjährige Arzthaftungsprozesse durch Einrichtung von Hilfszivilkammern sind in Frage gestellt. Damit drohen hier überlange Verfahrensdauern und möglicherweise Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Deutsche Richterbund, Landesverband Berlin e.V. fordert die für die Personalsituation zuständigen Oberbehörden hiermit auf, diese sowohl für die Beschäftigten als auch für die Recht suchende Bevölkerung untragbare Situation zu beenden und alsbald Abhilfe zu schaffen.
14. Juni 2010: Stefan Finkel zum Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011
Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin erklärt der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes – Landesverband Berlin, Stefan Finkel:
Aufgrund unterbliebener Beteiligung des Deutschen Richterbundes entgegen § 83 Landesbeamtengesetz Berlin seitens der Berliner Landesregierung sowie aufgrund der kurzfristig anberaumten Anhörung im Rahmen der 63. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin nimmt der Deutsche Richterbund zum Entwurf des BerlBVAnpG 2010/2011 wie folgt vorläufig Stellung.
Der Deutsche Richterbund hält die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Dienst- und sonstigen Bezüge für die Berliner Richter und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfänger für völlig unzureichend. Zudem fordert er, künftig den Deutschen Richterbund – Landesverband Berlin als Berufsverband der Berliner Richter und Staatsanwälte an den Gesetzesberatungen zu beteiligen.
Die geplante Besoldungserhöhung ist längst überfällig, in dem vorgeschlagenen Umfang jedoch ungenügend. Berlin ist und bleibt auch nach den Vorstellungen des Gesetzentwurfes Schlusslicht in der bundesweit uneinheitlichen Besoldungslandschaft. Während nach der Föderalismusreform I der Bund und alle Bundesländer Anpassungsgesetze erlassen haben, stagnierte seit August 2004 die Berliner Besoldungsentwicklung.
Die zum 1. Oktober 2010 nach § 2 Absatz 1 BerlBVAnpG 2010/2011 vorgesehene Besoldungserhöhung um 1,5 vom Hundert wird maßgeblich durch die Kürzung der Sonderzahlungen um 300 Euro gegenfinanziert. So wird beispielsweise bei einem Richter, 30 Jahre, ledig die Besoldungserhöhung durch die Kürzung der Sonderzahlung mehr als halbiert.
Die Berliner Justiz ist im Bundeswettbewerb um die Spitzenkräfte nicht konkurrenzfähig. Wer im Eingangsamt in einer ähnlich attraktiven Stadt wie Hamburg mehrere hundert Euro mehr im Monat erhält, hat keinen Grund, sich für die Berliner Justiz zu interessieren. Auch im Vergleich zu Gehältern in Wirtschaft und Anwaltschaft erscheint die Berliner Justiz zunehmend unattraktiv. Bereits heute hat die Senatsverwaltung für Justiz Schwierigkeiten, freie Stellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Zudem ist eine bislang nicht dagewesene Abwanderung qualifizierter Kollegen aus Berlin festzustellen - Tendenz steigend. Dies ist nicht zuletzt auch angesichts der demographischen Entwicklung besorgniserregend. Diese Entwicklung würde sich durch die unzureichende Besoldungsanpassung weiter verschärfen.
Richter und Staatsanwälte leisten in Berlin hervorragende Arbeit. Sie haben einen Anspruch darauf, dass sich dieses auch in ihrer Bezahlung niederschlägt.
Der Deutsche Richterbund fordert
* eine deutlichere Besoldungserhöhung, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine amtsangemessene Alimentation der Berliner Richter und Staatsanwälte wieder gerecht wird
* die Beibehaltung einer jährlichen Sonderzahlung in Höhe von mindestens 940 Euro.
Stefan Finkel
Vorsitzender des Deutschen Richterbundes - Landesverband Berlin
19. Mai 2010: Antrittsbesuche des neuen Vorstands bei den Spitzen der Berliner Justiz
Der neu gewählte Vorstand des Landesverbandes Berlin des Deutschen Richterbundes hat mit den Spitzen der Berliner Justiz Antrittsbesuche verabredet. Den ersten Besuch stattete er der Präsidentin des Kammergerichts Monika Nöhre ab.
Der Vorsitzende des Landesverbandes, Richter am Landgericht Stefan Finkel, seine Stellvertreterin, Staatsanwältin Andrea Hoffmann, und weitere Vorstandmitglieder wiesen auf die drängendsten Probleme der Berliner Richter und Staatsanwälte hin. Aus Sicht der Berliner Vertreter des Deutschen Richterbundes ist hier vor allem die Besoldung zu nennen. Im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen aller anderen Bundesländer haben Berliner das geringste Einkommen. So erhalten Berufsanfänger für die gleiche Arbeit fast 10 % weniger Gehalt als ihre Kollegen in Bayern. Aber auch die jungen Richter und Staatsanwälte in Brandenburg haben ein Einkommen, das mehr als 3 % über dem in der Hauptstadt liegt. Dies führt dazu, dass Berlin Probleme bekommt, genügend ausreichend qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Es seien Fälle bekannt geworden, in denen Richter einen Wechsel in ein anderes Land aus Gründen der Besoldung anstrebten.
Vor diesem Hintergrund ermutigte die Präsidentin des Kammergerichts den Landesverband, sich weiter für eine gerechte Besoldung einzusetzen.
Gegenstand des ca. einstündigen Gesprächs waren ferner der Entwurf eines gleich lautenden Richtergesetzes für Berlin und Brandenburg sowie die Entwicklungsperspektiven bei den Gerichten für Berufsanfänger und erfahrene Richterinnen und Richter.
24. November 2009: Berliner Richterbund unterstützt Musterklagen für angemessene Besoldung - Unser Ziel: 6% mehr für Berliner Richter und Staatsanwälte - wenigstens das bundesweite Mittel!
Schon seit gut zwei Jahren unterstützt der Deutsche Richterbund in verschiedenen Bundesländern Musterverfahren, die Kollegen eingereicht haben, weil ihre Besoldung gegen das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes verstößt. Wir begrüßen es daher, dass die Vereinigung der Berliner Staatsanwälte dieses Thema jetzt im Rahmen einer Kampagne mit einem Musterwiderspruch gegen die unangemessene Besoldung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter in Berlin aufgreift.
Der Landesverband Berlin des Deutschen Richterbundes fordert schon lange eine Besoldung, die der Bedeutung unseres Berufs für alle Bürgerinnen und Bürger angemessen ist. Er bleibt daher bei seiner Forderung einer Besoldungserhöhung um 6 % für alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter in Berlin.
Außerdem: Berlin ist bei der Entlohnung seiner Justizangehörigen bundesweit Schlusslicht. So geht es nicht weiter! Es ist höchste Zeit, dass die Politik jetzt endlich mit den Spitzenverbänden über eine angemessene Besoldung verhandelt. Der Senat muss begreifen: Dieses Thema lässt sich nicht aussitzen!
8. Oktober 2009: Völlig unzureichendes Besoldungs-Angebot des Innensenators - Richterbund fordert 6 Prozent
Innensenator Körting hat in den Tarifverhandlungen für den Berliner öffentlichen Dienst ein erstes Angebot unterbreitet, das ab Januar 2011 (bei einer einheitlichen Arbeitszeit von 40 Stunden) eine Tariferhöhung von 1,2 Prozent vorsieht.
Für die Berliner Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist dieser Vorschlag nach jahrelangen Verschlechterungen bei der Besoldung völlig inakzeptabel. Berlin ist bei der Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Vergleich der Bundesländer Schlusslicht. Dieser Zustand ist unhaltbar und führt zur Abwanderung qualifizierter Kräfte.
Der Landesverbandes Berlin e.V. des Deutschen Richterbundes fordert daher, dass die verantwortungsvolle und ständig zunehmende Arbeit der Berliner Richter und Staatanwälte endlich angemessen bezahlt wird. Dies setzt die unverzügliche Angleichung der Besoldung an die der anderen Bundesländer voraus, was unter Berücksichtigung des notwendigen Inflationsausgleichs eine Gehaltserhöhung von mindestens sechs Prozent erforderlich macht.
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