Neuköllner Modell und andere Jugendprojekte

von Rechtsanwalt Mirko Röder, Berlin
Auf Einladung des Berliner Anwaltsvereins diskutierten am 08. Juni 2009 zu obigen Thema die Jugendrichterin Kirsten Heisig sowie der Jugendrichter Stephan Kuperion, beide vom Amtsgericht Tiergarten, im DAV‑Haus in der Littenstraße. Die Jugendrichterin Heisig gilt als Initiatorin des „Neuköllner Modells“ zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Sie betonte, dass es das Ziel des Modells sei, die Jugendkriminalität durch eine optimale Vernetzung von Staatsanwaltschaft, Polizei, Justiz und anderen Einrichtungen besonders effizient zu bekämpfen. Der Schwerpunkt Ihrer Arbeit liege im Neuköllner Rollbergviertel. Die streitbare Jugendrichterin wies auch eindringlich auf Defizite bei der Verfolgung von jugendlichen Gewalttätern mit Migrationshintergrund hin.

Als Keimzelle des Modells gilt der Abschnitt 55 der Berliner Polizei. Ziel sei ein schnelleres Arbeiten durch Schaffung eingespielter Strukturen. Der größte Bereich umfasse die Jugendlichen, die sich unterhalb einer etwaigen Jugendstrafe bewegen. Die gesetzliche Grundlage bildeten die §§ 76 ff. JGG, die örtliche Zuständigkeit wiederum richte sich nach § 42 JGG.

Heisig betonte, dass Verfahren, die mehr als drei Zeugen benötigten, eher nicht in das „beschleunigte Verfahren“ passen würden. Die Berliner Staatsanwaltschaft sei hervorragend eingebunden, auf Weisung des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Behm sei eine eigene Zuständigkeit für diese Fälle bei Herrn Oberstaatsanwalt Haussmann begründet worden. Es seien also kleine wirksame Einheiten zur Bearbeitung dieser „beschleunigten Verfahren“ im Sinne einer „Task force“ entstanden.

Besondere Wirksamkeit entfalten diese Verfahren nach Ansicht von Heisigs Kollegen Kuperion bei Konflikten in der Schule, da hier die Emotionen noch da seien, die Erinnerungen noch frisch sowie der betroffene Schüler und der jeweilige Lehrer noch zusammenarbeiten müssen. Hier sei das Ziel, etwa drei Wochen nach der Tat zu verhandeln.

Nachdem es zunächst einige Irritationen bei der Polizeiführung gab, die sich offensichtlich in ihrer Zuständigkeit beeinträchtigt sah, sei das Projekt von der Direktion 5 nunmehr auch auf die Direktion 6 ausgeweitet worden, womit weite Teile des ehemaligen Ostteils der Stadt nunmehr auch abgedeckt seien.

Kuperion betonte, dass das Projekt jedoch kein Allheilmittel sei und dass es auch nicht um die Intensivtäter-Problematik gehe. Heisig verwies ihrerseits noch einmal darauf, dass in der Praxis besonders die Schulbesuchsweisung durch Urteil sich als besonders praktisch und wirksam erweise.

Zur Frage der Verhängung eines Arrestes führte Heisig aus: „Arrest ist natürlich charmant, denn da kann man bis zu vier Wochen verhängen und das ist schon eindrucksvoll. Ich sage immer ‚Knast light’ oder ‚Schnupperkurs’, was den Freiheitsentzug anbelangt. Wenn man jemanden mit 14, 15 in den Arrest steckt, der dabei ist, eine kriminelle Karriere zu entwickeln, dann ist der besser bedient, als wenn wir da noch drei Jahre warten und dann muss er für fünf Jahre in die Jugendstrafanstalt.“

Überflüssig ist es zu betonen, dass sich eine lebhafte Diskussion zwischen den beiden Richtern, den anwesenden Anwälten sowie den Vertretern der Jugendgerichtshilfe als auch des Anwaltsvereins entwickelte. Die Veranstaltung erwies sich allemal als hoch informativ und ließ auch Projekte der Gewaltprävention nicht unerwähnt: Diese finde etwa statt durch die Jugendprojekte des Berliner Anwaltsvereins, z.B. in der Jugendberatung im Bezirk Wedding und durch das Projekt „Anwälte gehen in die Schule“.