Gerechtigkeit braucht eine starke Justiz
von Rechtsanwalt Mirko Röder, Berlin
Unter dieser Überschrift hatte die Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit dem Deutschen Richterbund und dem Bundesministerium der Justiz zu einer Veranstaltung am 11.05.2009 eingeladen. Die Tagesmoderation hatte Annette Wilmes (ARD-Hörfunk, Berlin) übernommen, das Forum war prominent besetzt.
In den einzelnen Foren ging es u. a. um Fragen der Selbstverwaltung der Justiz, der Besoldung sowie einer etwaigen Privatisierung der Justiz. Anhand dieser in der aktuellen Debatte stehenden rechtspolitischen Zukunftsfelder befasste sich die Diskussion u. a. damit, welche Voraussetzungen eine hohe Qualität justizieller Arbeit im Sinne der Werte und Eckpfeiler des sozialen Rechtsstaats heute hat und welche rechtspolitischen Wege hier beschritten werden sollen.
Eine starke und damit der Gerechtigkeit dienende Justiz erfordere effektive und eben auch gut organisierte Strukturen. Gerechtigkeit setze aber auch voraus, dass die Justiz für den Bürger verfügbar und bezahlbar sei. Ebenso wichtig wie ein solcher gerechter Zugang zur Justiz sei auch die gleichmäßige Durchsetzung des Rechts, etwa bei komplexen Fällen von Wirtschaftskriminalität, unterstrich Oberstaatsanwalt Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Denn die Justiz trage eine besondere Verantwortung für die Integrität unserer Wirtschaftsordnung und das Rechtsbewusstsein unserer Gesellschaft.
Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach sich strikt gegen Privatisierungen in der Justiz aus.
Die Justiz könne ihre Aufgaben besser und in vielen Fällen auch kostengünstiger wahrnehmen. Dabei wandte sich die Ministerin gegen Forderungen aus mehrheitlich unionsgeführten Ländern, die Aufgaben von Gerichtsvollziehern, Rechtspflegern und sozialen Diensten zu privatisieren. Zypries verwies dabei auf Hessen. Dort habe die Privatisierung eines Gefängnisses dazu geführt, dass die Kosten für einen Haftplatz teurer seien als in anderen Bundesländern. Erneut warnte Zypries davor, Mittel in der Justiz zu kürzen. Den Rechtsstaat gäbe es nicht nach Kassenlage, Standortvorteile dürften nicht aus Gründen der Kostensenkung preis gegeben werden. Sie räumte jedoch zugleich ein, dass die Übertragung der Beamtenbesoldung auf die Länder, die in der ersten Föderalismuskommission verhandelt worden war, eine Fehlentscheidung gewesen sei. Es habe sich die Befürchtung realisiert, dass ein besoldungsrechtlicher Flickenteppich entstehe. Sie trete dafür ein, die Zuständigkeit wieder dem Bund zu übertragen.
Frank ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass ein Wettlauf zwischen den Ländern aufgrund der unterschiedlichen Besoldung auch bei Richtern und Staatsanwälten, ähnlich wie bei Lehrern, längst eingesetzt habe.
Unter dem Strich ist der Friedrich-Ebert-Stiftung zu danken, dass sie diese für die Zukunft der Justiz wesentlichen Fragen mit Expertinnen und Experten aus Politik, Justizpraxis und Wissenschaft zu diskutieren initiierte und auch organisierte.
Dem hier Berichtenden allerdings blieb ein Fazit am Ende Tages nicht erspart, nämlich dass mit schöner Regelmäßigkeit und auch alle Jahre wieder letztlich um den gleichen Themenberg gekreißt wird, ohne dass sich wesentliches für die Forensiker an der juristischen Front nach vorn verändert.
Oder?