Berichte

Wahlprüfsteine

Im Vorfeld der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2011 hat der DRB - Landesverband Berlin - die derzeit im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien aufgefordert, zu aktuellen justizpolitischen Fragen Stellung zu nehmen und ihre rechtspolitischen Programme für die kommende Legislaturperiode zu erläutern. Auf diese Weise wollen wir es unseren Mitgliedern ermöglichen, ihre Wahlentscheidung an den Positionen der Parteien zu orientieren. Die folgenden Antworten haben uns erreicht (geordnet nach Fraktionsstärke):

 

SPD

CDU

Die Linke

Bündnis 90 / Die Grünen

FDP

 

Die Stellungnahmen der Parteien finden Sie übrigens auch in der Ausgabe 2/2011 des Votum (ab Seite 5). Ergänzend weisen wir auch nochmals auf unsere Veröffentlichung im Votum 1/2011 hin (ab Seite 3): Dort hatten wir die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien gebeten, die Schwerpunkte ihrer Rechtspolitik in der zu Ende gehenden Legislaturperiode zu erläutern.

 

Pressespiegel

Der Einsatz unseres Landesverbandes und besonders des Landesvorstands für eine rechtsstaatliche und unabhängige Justiz findet auch in der Presse viel Beachtung. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen eine kleine Auswahl der Presseberichte vorstellen, in denen unsere Arbeit sichtbar wird.

Wir freuen uns auch immer über Hinweise auf weitere Texte - am besten direkt mit einem Link ... Bitte schreiben Sie einfach eine eMail an

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Zur Haftverschonung für den sog. "U-Bahn-Schläger"

 

Zu den Anschlagsserien gegen Kraftfahrzeuge

 

Zur dramatischen Personalsituation in der Berliner Justiz

 

 

Versicherung für alle Mitglieder

Seit dem 1. November 2010 sind alle Mitglieder des Deutschen Richterbundes - Landesverband Berlin automatisch berufs-haftpflichtversichert. Der Versicherungsbeitrag ist mit dem Mitgliedsbeitrag bereits abgegolten. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Versicherung".
 

Pressearbeit der Staatsanwaltschaft im Spannungsfeld zwischen Informationspflicht und Persönlichkeitsrechten

von Rechtsanwalt Mirko Röder, Berlin

Zu diesem Thema hatte die Juristische Gesellschaft zu Berlin im 150. Jahr ihres Bestehens am 7. Oktober 2009 zu einer Vortragsveranstaltung in das Kammergericht eingeladen. Der Präsident der Juristischen Gesellschaft zu Berlin, Prof. Dr. Klaus Geppert, konnte eine Vielzahl von Vertretern der Staatsanwaltschaft, der Richterschaft, aber auch aus den Reihen der Verteidigung begrüßen.

Der Referent, Herr Generalbundesanwalt a. D. Kay Nehm, ging zunächst anerkennend auf das Jubiläumsjahr der Juristischen Gesellschaft ein: Deren Gründer war ein Redakteur der damaligen Potsdamer Gerichtszeitung, der wohl im Jahre 1859 nicht auf ein so langes Leben der Gesellschaft zu hoffen gewagt habe.

Nehm thematisierte dann das Prinzip der Unschuldsvermutung, zu dem sich die öffentliche Berichterstattung über spektakuläre Strafverfahren häufig in Widerspruch setze: Bereits unmittelbar nach Bekanntgabe einer Festnahme durch die Polizei entwickelten Medienberichte teilweise die Wirkung eines mittelalterlichen Prangers. Er hob demgegenüber ausdrücklich die Funktion der Pressefreiheit (Artikel 5 GG) sowie die Wächterfunktion der sogenannten Vierten Gewalt, nämlich der Medien, hervor. Hinsichtlich der sogenannten Verdachtsberichterstattung äußerte er sich äußerst kritisch, verwies jedoch auch darauf, dass der Beschuldigte keinen Anspruch darauf habe, dass das Ermittlungsverfahren in all seinen Abschnitten in aller Stille abgewickelt würde.

Eine datenschutzrechtliche „Sollbruchstelle“ erkannte Nehm wohl zurecht auch bei der Polizei bzw. den Landeskriminalämtern: Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf einen erheblichen Konflikt, den er selbst hatte austragen müssen, als er im Jahre 2006 – noch im Amt des Generalbundesanwalts – mit dem Brandenburgischen Landesinnenminister zum Stichwort „Anfangsverdacht“ in einem Aufsehen erregenden Potsdamer Verfahren erheblich aneinander geriet. Die interessierte Fachöffentlichkeit schien sich hieran noch gut zu erinnern - jedenfalls war dies den Reaktionen des Auditoriums im Kammergericht zu entnehmen.

Insgesamt kritisch bewertete Nehm die Medienlandschaft, auch wenn er einräumte, dass es in einigen überregionalen Zeitungen bzw. Wochenmagazinen hoch kompetente Fachberichterstatter gebe, mit denen es sich, auch aus seiner Sicht, durchaus lohne, einmal ein Hintergrundgespräch zu führen. Insgesamt erkannte er eine Tendenz dahin, dass die Staatsanwaltschaft mehr und mehr zum Getriebenen der Medienmaschinerie geworden sei. Allerdings ermahnte er auch die Verteidigung, vor den Medien nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aktiv die Rechte, insbesondere die Persönlichkeitsrechte, des Beschuldigten in der Öffentlichkeit wahrzunehmen und ihnen Geltung zu verschaffen.

Rein rechtlich seien die Rahmenbedingungen einer Presseberichterstattung in den Landespressgesetzen i. V. m. § 475 StPO abschließend geregelt. Weitergehende Regelungen seien aus seiner Sicht nicht angezeigt. Insbesondere hielt Nehm etwa die Forderung für abwegig, die aus dem Auditorium seitens eines presserechtlichen Kollegen vorgetragen wurde, eine Pflicht einzuführen, dass Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft vorab der Verteidigung zugänglich gemacht werden müssten. Auch ein Rechtsmittel gegen Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft einzuführen läge aus seiner Sicht neben der Sache.

Mehrfach ging Nehm auch auf presserechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem sogenannten „Mannesmann-Verfahren“ sowie der medialen Darstellung polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Aktivitäten gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, ein.

Nach seinem äußerst kurzweiligen Vortrag entspann sich eine lebhafte Diskussion mit dem Auditorium. Der Präsident des Landgerichts Dr. Pickel verwies auf die vielfältigen, auch zivilrechtlichen, Möglichkeiten, die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in jedem Verfahrensstadium wahrzunehmen. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Steltner legte sehr anschaulich dar, wie sich die ganze Problematik in der täglichen Praxis an der juristischen Front in seiner ganzen Komplexität darstellt, und konnte sich hierbei der Zustimmung des früheren Generalbundesanwalts sicher sein.

Generalstaatsanwalt Rother verwies eindringlich und sehr plastisch auf den sehr schmalen Grat, auf dem sich alle Beteiligten bewegen, wenn etwa zahlreiche Medienvertreter anfragten, ob ein Ermittlungsverfahren gegen einen bestimmten Prominenten geführt werde. Rother verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet sei - aber auch nicht zu mehr. In der Praxis sehe das so aus, dass eine entsprechende Medienanfrage lediglich mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein beantwortet werden könne.

Nehm forderte sodann abschließend, dass man zumindest erwägen sollte, ein Instrumentarium zur Handhabung unzulässiger Kontakte von Amtsträgern mit Medienvertretern zu schaffen. Er selbst habe jedenfalls in seiner langjährigen Praxis den Eindruck bekommen, anfragende Pressevertreter wären häufig bereits umfassend informiert und wollten ihre Informationen lediglich vom Behördenleiter oder Pressesprecher zum Zwecke des Zitierens autorisiert bekommen.

Unter dem Strich war diese Veranstaltung der Juristischen Gesellschaft äußerst praxisnah und lebhaft, wobei insbesondere das verdienstvolle Engagement des Gastreferenten hervorzuheben ist.

 

Neuköllner Modell und andere Jugendprojekte

von Rechtsanwalt Mirko Röder, Berlin
Auf Einladung des Berliner Anwaltsvereins diskutierten am 08. Juni 2009 zu obigen Thema die Jugendrichterin Kirsten Heisig sowie der Jugendrichter Stephan Kuperion, beide vom Amtsgericht Tiergarten, im DAV‑Haus in der Littenstraße. Die Jugendrichterin Heisig gilt als Initiatorin des „Neuköllner Modells“ zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Sie betonte, dass es das Ziel des Modells sei, die Jugendkriminalität durch eine optimale Vernetzung von Staatsanwaltschaft, Polizei, Justiz und anderen Einrichtungen besonders effizient zu bekämpfen. Der Schwerpunkt Ihrer Arbeit liege im Neuköllner Rollbergviertel. Die streitbare Jugendrichterin wies auch eindringlich auf Defizite bei der Verfolgung von jugendlichen Gewalttätern mit Migrationshintergrund hin.

Als Keimzelle des Modells gilt der Abschnitt 55 der Berliner Polizei. Ziel sei ein schnelleres Arbeiten durch Schaffung eingespielter Strukturen. Der größte Bereich umfasse die Jugendlichen, die sich unterhalb einer etwaigen Jugendstrafe bewegen. Die gesetzliche Grundlage bildeten die §§ 76 ff. JGG, die örtliche Zuständigkeit wiederum richte sich nach § 42 JGG.

Heisig betonte, dass Verfahren, die mehr als drei Zeugen benötigten, eher nicht in das „beschleunigte Verfahren“ passen würden. Die Berliner Staatsanwaltschaft sei hervorragend eingebunden, auf Weisung des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Behm sei eine eigene Zuständigkeit für diese Fälle bei Herrn Oberstaatsanwalt Haussmann begründet worden. Es seien also kleine wirksame Einheiten zur Bearbeitung dieser „beschleunigten Verfahren“ im Sinne einer „Task force“ entstanden.

Besondere Wirksamkeit entfalten diese Verfahren nach Ansicht von Heisigs Kollegen Kuperion bei Konflikten in der Schule, da hier die Emotionen noch da seien, die Erinnerungen noch frisch sowie der betroffene Schüler und der jeweilige Lehrer noch zusammenarbeiten müssen. Hier sei das Ziel, etwa drei Wochen nach der Tat zu verhandeln.

Nachdem es zunächst einige Irritationen bei der Polizeiführung gab, die sich offensichtlich in ihrer Zuständigkeit beeinträchtigt sah, sei das Projekt von der Direktion 5 nunmehr auch auf die Direktion 6 ausgeweitet worden, womit weite Teile des ehemaligen Ostteils der Stadt nunmehr auch abgedeckt seien.

Kuperion betonte, dass das Projekt jedoch kein Allheilmittel sei und dass es auch nicht um die Intensivtäter-Problematik gehe. Heisig verwies ihrerseits noch einmal darauf, dass in der Praxis besonders die Schulbesuchsweisung durch Urteil sich als besonders praktisch und wirksam erweise.

Zur Frage der Verhängung eines Arrestes führte Heisig aus: „Arrest ist natürlich charmant, denn da kann man bis zu vier Wochen verhängen und das ist schon eindrucksvoll. Ich sage immer ‚Knast light’ oder ‚Schnupperkurs’, was den Freiheitsentzug anbelangt. Wenn man jemanden mit 14, 15 in den Arrest steckt, der dabei ist, eine kriminelle Karriere zu entwickeln, dann ist der besser bedient, als wenn wir da noch drei Jahre warten und dann muss er für fünf Jahre in die Jugendstrafanstalt.“

Überflüssig ist es zu betonen, dass sich eine lebhafte Diskussion zwischen den beiden Richtern, den anwesenden Anwälten sowie den Vertretern der Jugendgerichtshilfe als auch des Anwaltsvereins entwickelte. Die Veranstaltung erwies sich allemal als hoch informativ und ließ auch Projekte der Gewaltprävention nicht unerwähnt: Diese finde etwa statt durch die Jugendprojekte des Berliner Anwaltsvereins, z.B. in der Jugendberatung im Bezirk Wedding und durch das Projekt „Anwälte gehen in die Schule“.

 

Gerechtigkeit braucht eine starke Justiz

von Rechtsanwalt Mirko Röder, Berlin

 

Unter dieser Überschrift hatte die Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit dem Deutschen Richterbund und dem Bundesministerium der Justiz zu einer Veranstaltung am 11.05.2009 eingeladen. Die Tagesmoderation hatte Annette Wilmes (ARD-Hörfunk, Berlin) übernommen, das Forum war prominent besetzt.

In den einzelnen Foren ging es u. a. um Fragen der Selbstverwaltung der Justiz, der Besoldung sowie einer etwaigen Privatisierung der Justiz. Anhand dieser in der aktuellen Debatte stehenden rechtspolitischen Zukunftsfelder befasste sich die Diskussion u. a. damit, welche Voraussetzungen eine hohe Qualität justizieller Arbeit im Sinne der Werte und Eckpfeiler des sozialen Rechtsstaats heute hat und welche rechtspolitischen Wege hier beschritten werden sollen.

Eine starke und damit der Gerechtigkeit dienende Justiz erfordere effektive und eben auch gut organisierte Strukturen. Gerechtigkeit setze aber auch voraus, dass die Justiz für den Bürger verfügbar und bezahlbar sei. Ebenso wichtig wie ein solcher gerechter Zugang zur Justiz sei auch die gleichmäßige Durchsetzung des Rechts, etwa bei komplexen Fällen von Wirtschaftskriminalität, unterstrich Oberstaatsanwalt Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Denn die Justiz trage eine besondere Verantwortung für die Integrität unserer Wirtschaftsordnung und das Rechtsbewusstsein unserer Gesellschaft.

Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach sich strikt gegen Privatisierungen in der Justiz aus.
Die Justiz könne ihre Aufgaben besser und in vielen Fällen auch kostengünstiger wahrnehmen. Dabei wandte sich die Ministerin gegen Forderungen aus mehrheitlich unionsgeführten Ländern, die Aufgaben von Gerichtsvollziehern, Rechtspflegern und sozialen Diensten zu privatisieren. Zypries verwies dabei auf Hessen. Dort habe die Privatisierung eines Gefängnisses dazu geführt, dass die Kosten für einen Haftplatz teurer seien als in anderen Bundesländern. Erneut warnte Zypries davor, Mittel in der Justiz zu kürzen. Den Rechtsstaat gäbe es nicht nach Kassenlage, Standortvorteile dürften nicht aus Gründen der Kostensenkung preis gegeben werden. Sie räumte jedoch zugleich ein, dass die Übertragung der Beamtenbesoldung auf die Länder, die in der ersten Föderalismuskommission verhandelt worden war, eine Fehlentscheidung gewesen sei. Es habe sich die Befürchtung realisiert, dass ein besoldungsrechtlicher Flickenteppich entstehe. Sie trete dafür ein, die Zuständigkeit wieder dem Bund zu übertragen.

Frank ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass ein Wettlauf zwischen den Ländern aufgrund der unterschiedlichen Besoldung auch bei Richtern und Staatsanwälten, ähnlich wie bei Lehrern, längst eingesetzt habe.

Unter dem Strich ist der Friedrich-Ebert-Stiftung zu danken, dass sie diese für die Zukunft der Justiz wesentlichen Fragen mit Expertinnen und Experten aus Politik, Justizpraxis und Wissenschaft zu diskutieren initiierte und auch organisierte.

Dem hier Berichtenden allerdings blieb ein Fazit am Ende Tages nicht erspart, nämlich dass mit schöner Regelmäßigkeit und auch alle Jahre wieder letztlich um den gleichen Themenberg gekreißt wird, ohne dass sich wesentliches für die Forensiker an der juristischen Front nach vorn verändert.

Oder?