Veröffentlichungen
23. Juli 2010: Personalmangel am Landgericht Berlin
Der Deutsche Richterbund - Bund der Richter und Staatsanwälte - Landesverband Berlin e.V. schließt sich dem Protest des Präsidiums des Landgerichts Berlin gegen die aktuelle Richterzuweisungsentscheidung der Senatsverwaltung für Justiz und der Präsidentin des Kammergerichts an.
Das Präsidium des Landgerichts hat in seiner Sitzung vom 12. Juli 2010 die nachfolgende Protesterklärung beschlossen:
Seit Jahresanfang hat das Landgericht Berlin die Arbeitskraft von ca. 19 Richtern verloren. Waren nach der Statistik des Kammergerichts am 15. Januar 2010 von den 343 zugewiesenen Stellen noch 331,35 besetzt, werden es am 1. August 2010 nur noch 312,5 sein. Das Ausstattungsdefizit hat sich von 3,4% auf 8,9% mehr als verdoppelt. Die Zuweisung von Proberichtern nach der letzten Sitzung des Richterwahlausschusses hat sich damit als völlig unzureichend erwiesen. Dies bleibt nicht ohne Folgen: Derzeit sind zwei große Strafkammern nur mit einem Vorsitzenden und einem Beisitzer besetzt, in 10 Zivilkammern sind Richterpensen ganz oder teilweise vakant. Eine Stärkung des zivilrechtlichen Bereichs durch Mitglieder der Strafkammern verbietet sich wegen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur beschleunigten Bearbeitung von Haftsachen. Auch bearbeiten die Strafkammern des Landgerichts Berlin, wie kürzlich ein der von der Präsidentin des Kammergerichts mitinitiierter länderübergreifender Vergleich bewiesen hat, in weit überdurchschnittlichem Umfang schwierigste und umfangreichste Strafverfahren. Umgekehrt bedeutet eine Nichtbesetzung von 30,5 Richterstellen, dass nach den durchschnittlichen jährlichen Erledigungszahlen eine Bearbeitungskapazität für über 5400 erstinstanzliche Zivilprozesse fehlt.
Damit ist es unter anderem nicht mehr möglich, drei Zivilkammern, in denen baurechtliche Großverfahren mit Millionenstreitwerten und Tausenden von Seiten Aktenumfang liegen, wie an sich geboten zu entlasten. Diese Verfahren werden einstweilen ebenso wie andere Verfahren, die von Richtern bearbeitet wurden, deren Stellen nun vakant wurden, nicht vorangetrieben werden können. Auch Beschleunigungsmaßnahmen für überjährige Arzthaftungsprozesse durch Einrichtung von Hilfszivilkammern sind in Frage gestellt. Damit drohen hier überlange Verfahrensdauern und möglicherweise Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Deutsche Richterbund, Landesverband Berlin e.V. fordert die für die Personalsituation zuständigen Oberbehörden hiermit auf, diese sowohl für die Beschäftigten als auch für die Recht suchende Bevölkerung untragbare Situation zu beenden und alsbald Abhilfe zu schaffen.
14. Juni 2010: Stefan Finkel zum Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011
Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin erklärt der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes – Landesverband Berlin, Stefan Finkel:
Aufgrund unterbliebener Beteiligung des Deutschen Richterbundes entgegen § 83 Landesbeamtengesetz Berlin seitens der Berliner Landesregierung sowie aufgrund der kurzfristig anberaumten Anhörung im Rahmen der 63. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin nimmt der Deutsche Richterbund zum Entwurf des BerlBVAnpG 2010/2011 wie folgt vorläufig Stellung.
Der Deutsche Richterbund hält die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Dienst- und sonstigen Bezüge für die Berliner Richter und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfänger für völlig unzureichend. Zudem fordert er, künftig den Deutschen Richterbund – Landesverband Berlin als Berufsverband der Berliner Richter und Staatsanwälte an den Gesetzesberatungen zu beteiligen.
Die geplante Besoldungserhöhung ist längst überfällig, in dem vorgeschlagenen Umfang jedoch ungenügend. Berlin ist und bleibt auch nach den Vorstellungen des Gesetzentwurfes Schlusslicht in der bundesweit uneinheitlichen Besoldungslandschaft. Während nach der Föderalismusreform I der Bund und alle Bundesländer Anpassungsgesetze erlassen haben, stagnierte seit August 2004 die Berliner Besoldungsentwicklung.
Die zum 1. Oktober 2010 nach § 2 Absatz 1 BerlBVAnpG 2010/2011 vorgesehene Besoldungserhöhung um 1,5 vom Hundert wird maßgeblich durch die Kürzung der Sonderzahlungen um 300 Euro gegenfinanziert. So wird beispielsweise bei einem Richter, 30 Jahre, ledig die Besoldungserhöhung durch die Kürzung der Sonderzahlung mehr als halbiert.
Die Berliner Justiz ist im Bundeswettbewerb um die Spitzenkräfte nicht konkurrenzfähig. Wer im Eingangsamt in einer ähnlich attraktiven Stadt wie Hamburg mehrere hundert Euro mehr im Monat erhält, hat keinen Grund, sich für die Berliner Justiz zu interessieren. Auch im Vergleich zu Gehältern in Wirtschaft und Anwaltschaft erscheint die Berliner Justiz zunehmend unattraktiv. Bereits heute hat die Senatsverwaltung für Justiz Schwierigkeiten, freie Stellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Zudem ist eine bislang nicht dagewesene Abwanderung qualifizierter Kollegen aus Berlin festzustellen - Tendenz steigend. Dies ist nicht zuletzt auch angesichts der demographischen Entwicklung besorgniserregend. Diese Entwicklung würde sich durch die unzureichende Besoldungsanpassung weiter verschärfen.
Richter und Staatsanwälte leisten in Berlin hervorragende Arbeit. Sie haben einen Anspruch darauf, dass sich dieses auch in ihrer Bezahlung niederschlägt.
Der Deutsche Richterbund fordert
* eine deutlichere Besoldungserhöhung, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine amtsangemessene Alimentation der Berliner Richter und Staatsanwälte wieder gerecht wird
* die Beibehaltung einer jährlichen Sonderzahlung in Höhe von mindestens 940 Euro.
Stefan Finkel
Vorsitzender des Deutschen Richterbundes - Landesverband Berlin
19. Mai 2010: Antrittsbesuche des neuen Vorstands bei den Spitzen der Berliner Justiz
Der neu gewählte Vorstand des Landesverbandes Berlin des Deutschen Richterbundes hat mit den Spitzen der Berliner Justiz Antrittsbesuche verabredet. Den ersten Besuch stattete er der Präsidentin des Kammergerichts Monika Nöhre ab.
Der Vorsitzende des Landesverbandes, Richter am Landgericht Stefan Finkel, seine Stellvertreterin, Staatsanwältin Andrea Hoffmann, und weitere Vorstandmitglieder wiesen auf die drängendsten Probleme der Berliner Richter und Staatsanwälte hin. Aus Sicht der Berliner Vertreter des Deutschen Richterbundes ist hier vor allem die Besoldung zu nennen. Im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen aller anderen Bundesländer haben Berliner das geringste Einkommen. So erhalten Berufsanfänger für die gleiche Arbeit fast 10 % weniger Gehalt als ihre Kollegen in Bayern. Aber auch die jungen Richter und Staatsanwälte in Brandenburg haben ein Einkommen, das mehr als 3 % über dem in der Hauptstadt liegt. Dies führt dazu, dass Berlin Probleme bekommt, genügend ausreichend qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Es seien Fälle bekannt geworden, in denen Richter einen Wechsel in ein anderes Land aus Gründen der Besoldung anstrebten.
Vor diesem Hintergrund ermutigte die Präsidentin des Kammergerichts den Landesverband, sich weiter für eine gerechte Besoldung einzusetzen.
Gegenstand des ca. einstündigen Gesprächs waren ferner der Entwurf eines gleich lautenden Richtergesetzes für Berlin und Brandenburg sowie die Entwicklungsperspektiven bei den Gerichten für Berufsanfänger und erfahrene Richterinnen und Richter.
Sonderangebot für unsere Mitglieder: ein ganzes Jahr die FAZ nebst Sonntagszeitung für 56,28€
Die Mitglieder des Deutschen Richterbundes haben ab jetzt die Möglichkeit, die FAZ und die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung unter Hinzuzahlung von nur € 56,28 an den DRB-Bundesverband für ein ganzes Jahr frei Haus zu abonnieren. Eine Ausgabe kostet Sie folglich 16 Cent - das Jahresabonnement kostet hingegen regulär € 562,80! Die Abrechnung des Abonnements erfolgt durch den DRB-Bundesverband. Das Kontingent ist auf 5000 Abonnements bundesweit begrenzt.
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Natürlich können auch bisherige Nichtmitglieder des Richterbundes ein Abonnement bestellen, sofern sie zugleich dem Richterbund beitreten. Dann sollte allerdings bitte zugleich mit der Bestellung des Abonnements auch das Beitrittsformular eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass sich unser Angebot nur an bisherige und zukünftige Mitglieder des Berliner Landesverbandes des Deutschen Richterbundes wendet. Entsprechende Angebote bieten aber auch alle anderen Mitgliedsverbände des Deutschen Richterbundes an. Interessentinnen und Interessenten aus anderen Ländern informieren sich bitte bei Ihrem Landesverband des DRB oder auf der Homepage des Bundesverbands.
24. November 2009: Berliner Richterbund unterstützt Musterklagen für angemessene Besoldung - Unser Ziel: 6% mehr für Berliner Richter und Staatsanwälte - wenigstens das bundesweite Mittel!
Schon seit gut zwei Jahren unterstützt der Deutsche Richterbund in verschiedenen Bundesländern Musterverfahren, die Kollegen eingereicht haben, weil ihre Besoldung gegen das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes verstößt. Wir begrüßen es daher, dass die Vereinigung der Berliner Staatsanwälte dieses Thema jetzt im Rahmen einer Kampagne mit einem Musterwiderspruch gegen die unangemessene Besoldung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter in Berlin aufgreift.
Der Landesverband Berlin des Deutschen Richterbundes fordert schon lange eine Besoldung, die der Bedeutung unseres Berufs für alle Bürgerinnen und Bürger angemessen ist. Er bleibt daher bei seiner Forderung einer Besoldungserhöhung um 6 % für alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter in Berlin.
Außerdem: Berlin ist bei der Entlohnung seiner Justizangehörigen bundesweit Schlusslicht. So geht es nicht weiter! Es ist höchste Zeit, dass die Politik jetzt endlich mit den Spitzenverbänden über eine angemessene Besoldung verhandelt. Der Senat muss begreifen: Dieses Thema lässt sich nicht aussitzen!
Pressearbeit der Staatsanwaltschaft im Spannungsfeld zwischen Informationspflicht und Persönlichkeitsrechten
von Rechtsanwalt Mirko Röder, Berlin
Zu diesem Thema hatte die Juristische Gesellschaft zu Berlin im 150. Jahr ihres Bestehens am 7. Oktober 2009 zu einer Vortragsveranstaltung in das Kammergericht eingeladen. Der Präsident der Juristischen Gesellschaft zu Berlin, Prof. Dr. Klaus Geppert, konnte eine Vielzahl von Vertretern der Staatsanwaltschaft, der Richterschaft, aber auch aus den Reihen der Verteidigung begrüßen.
Der Referent, Herr Generalbundesanwalt a. D. Kay Nehm, ging zunächst anerkennend auf das Jubiläumsjahr der Juristischen Gesellschaft ein: Deren Gründer war ein Redakteur der damaligen Potsdamer Gerichtszeitung, der wohl im Jahre 1859 nicht auf ein so langes Leben der Gesellschaft zu hoffen gewagt habe.
Nehm thematisierte dann das Prinzip der Unschuldsvermutung, zu dem sich die öffentliche Berichterstattung über spektakuläre Strafverfahren häufig in Widerspruch setze: Bereits unmittelbar nach Bekanntgabe einer Festnahme durch die Polizei entwickelten Medienberichte teilweise die Wirkung eines mittelalterlichen Prangers. Er hob demgegenüber ausdrücklich die Funktion der Pressefreiheit (Artikel 5 GG) sowie die Wächterfunktion der sogenannten Vierten Gewalt, nämlich der Medien, hervor. Hinsichtlich der sogenannten Verdachtsberichterstattung äußerte er sich äußerst kritisch, verwies jedoch auch darauf, dass der Beschuldigte keinen Anspruch darauf habe, dass das Ermittlungsverfahren in all seinen Abschnitten in aller Stille abgewickelt würde.
Eine datenschutzrechtliche „Sollbruchstelle“ erkannte Nehm wohl zurecht auch bei der Polizei bzw. den Landeskriminalämtern: Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf einen erheblichen Konflikt, den er selbst hatte austragen müssen, als er im Jahre 2006 – noch im Amt des Generalbundesanwalts – mit dem Brandenburgischen Landesinnenminister zum Stichwort „Anfangsverdacht“ in einem Aufsehen erregenden Potsdamer Verfahren erheblich aneinander geriet. Die interessierte Fachöffentlichkeit schien sich hieran noch gut zu erinnern - jedenfalls war dies den Reaktionen des Auditoriums im Kammergericht zu entnehmen.
Insgesamt kritisch bewertete Nehm die Medienlandschaft, auch wenn er einräumte, dass es in einigen überregionalen Zeitungen bzw. Wochenmagazinen hoch kompetente Fachberichterstatter gebe, mit denen es sich, auch aus seiner Sicht, durchaus lohne, einmal ein Hintergrundgespräch zu führen. Insgesamt erkannte er eine Tendenz dahin, dass die Staatsanwaltschaft mehr und mehr zum Getriebenen der Medienmaschinerie geworden sei. Allerdings ermahnte er auch die Verteidigung, vor den Medien nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aktiv die Rechte, insbesondere die Persönlichkeitsrechte, des Beschuldigten in der Öffentlichkeit wahrzunehmen und ihnen Geltung zu verschaffen.
Rein rechtlich seien die Rahmenbedingungen einer Presseberichterstattung in den Landespressgesetzen i. V. m. § 475 StPO abschließend geregelt. Weitergehende Regelungen seien aus seiner Sicht nicht angezeigt. Insbesondere hielt Nehm etwa die Forderung für abwegig, die aus dem Auditorium seitens eines presserechtlichen Kollegen vorgetragen wurde, eine Pflicht einzuführen, dass Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft vorab der Verteidigung zugänglich gemacht werden müssten. Auch ein Rechtsmittel gegen Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft einzuführen läge aus seiner Sicht neben der Sache.
Mehrfach ging Nehm auch auf presserechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem sogenannten „Mannesmann-Verfahren“ sowie der medialen Darstellung polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Aktivitäten gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, ein.
Nach seinem äußerst kurzweiligen Vortrag entspann sich eine lebhafte Diskussion mit dem Auditorium. Der Präsident des Landgerichts Dr. Pickel verwies auf die vielfältigen, auch zivilrechtlichen, Möglichkeiten, die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in jedem Verfahrensstadium wahrzunehmen. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Steltner legte sehr anschaulich dar, wie sich die ganze Problematik in der täglichen Praxis an der juristischen Front in seiner ganzen Komplexität darstellt, und konnte sich hierbei der Zustimmung des früheren Generalbundesanwalts sicher sein.
Generalstaatsanwalt Rother verwies eindringlich und sehr plastisch auf den sehr schmalen Grat, auf dem sich alle Beteiligten bewegen, wenn etwa zahlreiche Medienvertreter anfragten, ob ein Ermittlungsverfahren gegen einen bestimmten Prominenten geführt werde. Rother verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet sei - aber auch nicht zu mehr. In der Praxis sehe das so aus, dass eine entsprechende Medienanfrage lediglich mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein beantwortet werden könne.
Nehm forderte sodann abschließend, dass man zumindest erwägen sollte, ein Instrumentarium zur Handhabung unzulässiger Kontakte von Amtsträgern mit Medienvertretern zu schaffen. Er selbst habe jedenfalls in seiner langjährigen Praxis den Eindruck bekommen, anfragende Pressevertreter wären häufig bereits umfassend informiert und wollten ihre Informationen lediglich vom Behördenleiter oder Pressesprecher zum Zwecke des Zitierens autorisiert bekommen.
Unter dem Strich war diese Veranstaltung der Juristischen Gesellschaft äußerst praxisnah und lebhaft, wobei insbesondere das verdienstvolle Engagement des Gastreferenten hervorzuheben ist.
8. Oktober 2009: Völlig unzureichendes Besoldungs-Angebot des Innensenators - Richterbund fordert 6 Prozent
Innensenator Körting hat in den Tarifverhandlungen für den Berliner öffentlichen Dienst ein erstes Angebot unterbreitet, das ab Januar 2011 (bei einer einheitlichen Arbeitszeit von 40 Stunden) eine Tariferhöhung von 1,2 Prozent vorsieht.
Für die Berliner Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist dieser Vorschlag nach jahrelangen Verschlechterungen bei der Besoldung völlig inakzeptabel. Berlin ist bei der Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Vergleich der Bundesländer Schlusslicht. Dieser Zustand ist unhaltbar und führt zur Abwanderung qualifizierter Kräfte.
Der Landesverbandes Berlin e.V. des Deutschen Richterbundes fordert daher, dass die verantwortungsvolle und ständig zunehmende Arbeit der Berliner Richter und Staatanwälte endlich angemessen bezahlt wird. Dies setzt die unverzügliche Angleichung der Besoldung an die der anderen Bundesländer voraus, was unter Berücksichtigung des notwendigen Inflationsausgleichs eine Gehaltserhöhung von mindestens sechs Prozent erforderlich macht.
2. Oktober 2009: Landesverband Berlin des Deutschen Richterbundes verurteilt Mordaufruf gegen Oberstaatsanwalt
Der Landesverband Berlin des Deutschen Richterbundes verurteilt in aller Schärfe den indirekten Aufruf zum Mord an dem Leiter der für Delikte gegen das Leben zuständigen
Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Ralph Knispel. Erschüttert nehmen wir zur Kenntnis, dass offenbar irregeleitete Einzelne nicht davor
zurückschrecken, Angehörige der Justiz mit dem Tode zu bedrohen, die sich beruflich gerade für die Wahrung des Rechts und den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger vor
schwersten Straftaten einsetzen. Wir Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte scheuen nicht die öffentliche Diskussion unserer Arbeit. Es ist Teil der
Demokratie, wenn Entscheidungen auf ihre Richtigkeit und Überzeugungskraft hin geprüft werden. Straftaten oder die Aufforderung hierzu sind jedoch kein geeignetes Mittel der politischen oder gesellschaftlichen Auseinandersetzung.
Neuköllner Modell und andere Jugendprojekte
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