Aktuelles

Besoldungsreform auf einen Blick

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

hier haben wir für Sie nochmals unsere wesentlichen Angebote zur Besoldungsreform zusammengestellt:

 

Besoldungsrechner

Besoldungs-Diskussion im DRB-Forum

Überblick über die Problematik & Leitfaden

Erinnerung an die Erhebung von Widersprüchen noch 2011

 

Mit besten Grüßen

 

Ihr Deutscher Richterbund

Landesverband Berlin e.V.

 

Besoldung: Widerspruch noch 2011 erforderlich!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

viele Kolleginnen und Kollegen haben bereits Widerspruch gegen die derzeitige Besoldung erhoben. Wir weisen für die Unentschlossenen auf Folgendes hin:


Widerspruch im Jahr 2011 erforderlich

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG müssen Ansprüche auf höhere Besoldung im jeweiligen Haushaltsjahr durch Widerspruch geltend gemacht werden (vgl. Urt. v. 13.11.2008, Az. 2 C 16.07). Anderenfalls können keine Nachzahlungen für die Vergangenheit beansprucht werden. Wer sich Ansprüche für das Jahr 2011 sichern möchte, sollte noch in diesem Jahr Widerspruch erheben. Ein Muster finden Sie auf unserer Besoldungsseite oder im DRB-Forum.


Ansprüche für die Zeit vor der Überleitung im August 2011 sichern

Das Bundesarbeitsgericht hat mit – noch unveröffentlichtem – Urteil vom 10.11.2011 (6 AZR 148/09) entschieden, dass nach Bundesangestelltentarifvertrag entlohnte Berliner Mitarbeiter wegen der Bezahlung nach Lebensaltersstufen, einen Anspruch auf Gehalt nach der höchsten Altersstufe haben, wenn sie rechtzeitig ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Wer jetzt Widerspruch erhebt, kann sich mögliche Besoldungsansprüche für die Zeit vor der Besoldungsüberleitung 2011 sichern. Nach Veröffentlichung des Urteils werden wir die Übertragbarkeit auf das Beamten- und Richterrecht prüfen.


Weitere Musterkläger/innen gesucht

Der Deutsche Richterbund wird eine Musterklage auch finanziell unterstützen. Aus dem Kollegenkreis haben wir bereits potentielle Kläger/innen gewinnen können. Die Vorbereitungen und Abstimmungen mit Rechtsanwälten laufen, eine Abstimmung mit der Senatsverwaltung zum Ruhen von Widerspruchsverfahren ist beabsichtigt. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihr beruflicher Werdegang den gerügten Verstoß gegen den Gleichheitssatz besonders anschaulich zeigt und Sie sich den Musterklagen anschließen möchten. Bitte kontaktieren Sie uns unter:

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Forum für Besoldungsfragen

Schließlich haben wir für Sie im DRB-Forum ein neues Unterforum für alle Fragen rund um die Besoldung eingerichtet, wo unsere Besoldungsexperten Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Schauen Sie mal rein! Falls Sie noch keine Zugangsdaten für das DRB-Forum haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .

 

Mit den besten Wünschen

Ihr

Deutscher Richterbund

Landesverband Berlin e.V.

 

26. Oktober 2011: Berliner Richter und Staatsanwälte fordern verfassungsgemäße Besoldung

Die drei mitgliederstärksten berufsständischen Vereinigungen von Richtern und Staatsanwälten in Berlin haben heute den Berliner Senat aufgefordert,  die Besoldung aller Richter und Staatsanwälte in Berlin an das Bundesniveau heranzuführen.

Anlass ist das „Berliner Besoldungsneuregelungsgesetz“. Das Gesetz erhöht die Besoldung nur für Richter und Staatsanwälte, die ab 1. August 2011 neu in den Dienst des Landes Berlin treten. Für die Bestandsbediensteten wird das verfassungswidrig zu niedrige Besoldungsniveau festgeschrieben. Der Deutsche Richterbund, die Vereinigung der Berliner Staatsanwälte und der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin verurteilen die Benachteiligung der Bestandsbediensteten auf das Schärfste.


Das Land Berlin ist absolutes Schlusslicht bei der Bezahlung von Richtern und Staatsanwälten. Es  sind bereits Musterklagen anhängig, um wenigstens ansatzweise den Anschluss an andere Lohn- und Gehaltsgruppen zu halten. Anstatt die Neuregelung der Besoldung insgesamt für eine Anpassung an die auch in Berlin gestiegenen Lebenshaltungskosten zu nutzen, wird eine Neid-Debatte zwischen Berufsanfängern und ihren berufserfahreneren Kollegen ausgelöst.

Aus diesem Grund hat der Deutsche Richterbund nach Erstellung eines eigenen Rechtsgutachtens seine betroffenen Mitglieder zur Einlegung von Widersprüchen und ggf. zur Erhebung von  Klagen  aufgefordert. Die Vereinigung der Berliner Staatsanwälte und der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin unterstützen dieses Anliegen, das mangels Streikrecht der Betroffenen den einzigen Weg darstellt, eine Anpassung der Bezüge an das Niveau der anderen Bundesländer und des Bundes zu erreichen.

 

Leitfaden und Rechner zur Besoldungneuregelung

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Besoldungsneuregelung im Land Berlin zum 1. August 2011 informieren. Wesentlicher Baustein unserer Informationen ist der Leitfaden zur neuen Besoldung, der von RiSG Dr. Stefan Schifferdecker, RiSG Dr. Volker Nowosadtko, RiVG Dr. Robert Seegmüller und Ri´inLG Karina Take ehrenamtlich erarbeitet wurde. Wir protestieren gegen die mit der Besoldungsüberleitung verbundene Schlechterstellung von Kolleginnen und Kollegen, die vor dem 1. August 2011 eingestellt wurden, gegenüber neu eingestellten Assessorinnen und Assessoren.

Der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin – empfiehlt nach Prüfung des neuen Rechts allen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zum 1. August 2011 jünger als 49 Jahre sind und sich in den Besoldungsstufen R 1 und R 2 befinden, Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung zu erheben und eine Klage zu prüfen. Wir gehen davon aus, dass die Überleitungsregelungen sowie die manifestierte Berliner Besoldungshöhe in wesentlichen Teilen europarechts- und verfassungswidrig sind. Vor diesem Hintergrund soll Ihnen der Leitfaden eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe geben.

Zur weiteren Transparenz und Entscheidungshilfe haben die Kollegen Dank der Hilfe eines Informatikers für uns einen Besoldungsrechner zur Berechnung der Besoldungsauswirkungen erstellt. Nutzen Sie diese Möglichkeit, sich Ihre Benachteiligung in wenigen Sekunden auf Euro und Cent ausrechnen zu lassen! In bestimmten Fällen erreichen die Besoldungsnachteile bis zu 70.000 Euro.

 

Unser Service für Sie:

Leitfaden zur Besoldungsreform

Sonderheft des Votum mit dem Leitfaden zur Besoldungsreform

Besoldungsrechner

Muster eines Antrags auf amtsangemessene Besoldung

Muster eines Widerspruchs gegen die Besoldung

 

Ihre Anregungen, Kritik und Erfahrungen können Sie uns unter per E-Mail unter  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. mitteilen. Wir bitten außerdem darum, uns mitzuteilen, wenn Sie Widerspruch oder Klage erhoben haben. Selbstverständlich behandeln wir diese Informationen vertraulich.

Falls Sie gerne weitere Informationen über unsere Aktion für eine angemessene Besoldung bekommen möchten, laden wir Sie ein, unseren Info-Verteiler zu abonnieren. Schreiben Sie einfach eine leere Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Mitglieder des Landesverbands erhalten diese Informationen auch über unseren Mitgliederverteiler.

Wenn Sie uns bei unserem Engagement für die berechtigten Anliegen unseres Berufsstandes unterstützen möchten, würden wir uns über einen Beitritt zum DRB sehr freuen.

 

Weitere Materialien zur Besoldungsneuregelung:

Besoldungsneuregelungsgesetz

Musterbescheid zur Stufenfestsetzung

Schreiben der Senatorin für Justiz vom 12. September 2011

Stellungnahme der Senatsverwaltung für Inneres

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres Nr. 100/2011

Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten

Anordnung über die Vertretung des Landes Berlin im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz

 

Informationen über die unangemessen niedrige R-Besoldung allgemein:

Informationsseite des DRB-Bundesverbandes - www.richterbesoldung.de

Studie im Auftrag des DRB zum Vergleich der Gehälter von Juristen in Privatwirtschaft und Justiz

Studie des Bundes der Verwaltungsrichter: "Vergleich der Alimentation von Richtern zu der Einkommenssituation von Berufsgruppen außerhalb des öffentlichen Dienstes"

 

 

 

 

Wahlprüfsteine

Im Vorfeld der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2011 hat der DRB - Landesverband Berlin - die derzeit im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien aufgefordert, zu aktuellen justizpolitischen Fragen Stellung zu nehmen und ihre rechtspolitischen Programme für die kommende Legislaturperiode zu erläutern. Auf diese Weise wollen wir es unseren Mitgliedern ermöglichen, ihre Wahlentscheidung an den Positionen der Parteien zu orientieren. Die folgenden Antworten haben uns erreicht (geordnet nach Fraktionsstärke):

 

SPD

CDU

Die Linke

Bündnis 90 / Die Grünen

FDP

 

Die Stellungnahmen der Parteien finden Sie übrigens auch in der Ausgabe 2/2011 des Votum (ab Seite 5). Ergänzend weisen wir auch nochmals auf unsere Veröffentlichung im Votum 1/2011 hin (ab Seite 3): Dort hatten wir die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien gebeten, die Schwerpunkte ihrer Rechtspolitik in der zu Ende gehenden Legislaturperiode zu erläutern.

 

Pressespiegel

Der Einsatz unseres Landesverbandes und besonders des Landesvorstands für eine rechtsstaatliche und unabhängige Justiz findet auch in der Presse viel Beachtung. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen eine kleine Auswahl der Presseberichte vorstellen, in denen unsere Arbeit sichtbar wird.

Wir freuen uns auch immer über Hinweise auf weitere Texte - am besten direkt mit einem Link ... Bitte schreiben Sie einfach eine eMail an

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Zur Haftverschonung für den sog. "U-Bahn-Schläger"

 

Zu den Anschlagsserien gegen Kraftfahrzeuge

 

Zur dramatischen Personalsituation in der Berliner Justiz

 

 

30. April 2011: Haftentscheidung "U-Bahn-Schläger" - Befremdliche Äußerung von Senator Dr. Körting

Der Deutsche Richterbund - Bund der Richter und Staatsanwälte - Landesverband Berlin e.V. schließt sich dem Protest des Richterrates bei dem Amtsgericht Tiergarten gegen die Äußerungen von Senator Dr. Körtiung an:

"Der Richterrat des Amtsgerichts Tiergarten hat die Äußerungen von Senator Körting gegenüber der Presse zur richterlichen Haftentscheidung im Fall des „U-Bahn-Schlägers“ mit Befremden und Empörung zur Kenntnis genommen. Kein Wort der mahnenden Kritik war von ihm zu hören wegen der öffentlichen Anprangerung des entscheidenden Richters durch ein Berliner Boulevardblatt; das ist schon irritierend bei einem früheren Justizsenator, der dieses Amt gerade in Urlaubsvertretung für Frau von der Aue ausübt und dem damit auch Schutz und Fürsorge der Richterschaft obliegt. Völlig inakzeptabel ist es, dass er sich stattdessen – von Wahlkampfinteressen geleitet? –  in sachwidriger öffentlicher Richterschelte ergeht.  Auch Herr Körting wird die Ermittlungsakte nicht gelesen haben und war bei der mündlichen Anhörung nicht dabei. Sein Hinweis darauf, dass die Strafprozessordnung hinsichtlich schwerer Taten eine Inhaftierung ohne weiteres ermögliche, offenbart erstaunliche Unkenntnis: Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Auslegung schon vor Jahrzehnten für verfassungswidrig erklärt und deutlich gemacht, dass auch in solchen Fällen die Untersuchungshaft nur zur Sicherung des Verfahrens angeordnet werden darf. Darüber hinaus war es in das pflichtgemäße Ermessen des Herrn Senators gestellt – als amtierender Justizsenator – für eine Überprüfung der amtsrichterlichen Haftentscheidung im Wege der Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft Berlin zu sorgen. Das wäre der normale rechtsstaatsgemäße Weg gewesen, gegen eine für unrichtig gehaltene gerichtliche Entscheidung vorzugehen. Stattdessen unterlässt er dies unter Bezugnahme darauf „dass die Politik gut beraten (ist), derartige Entscheidungen der zuständigen Staatsanwaltschaft zu überlassen“, und rügt stattdessen die Justiz. Das ist ganz schlechter Stil. Der wird noch schlechter durch das Geraune vom allgemeinen Rechtsverständnis der Bevölkerung und von der Aufforderung „nachzudenken, was die Rechtsordnung zulässt und was die Richter daraus machen“. Das liest sich schon fast wie die offene Infragestellung unseres Grundgesetzes, das in Artikel 92 die Rechtsprechung den Richtern – und niemandem sonst – anvertraut und in Artikel 97 ihre Unabhängigkeit garantiert. Ein für die Sorge um die Einhaltung der Verfassung zuständiger Senator sollte sich auch in Wahlkampfzeiten nicht zu solchen Äußerungen hinreißen lassen."

 

   

20. RiStA-Tag in Weimar

Vom 6. bis 8. April 2011 findet in Weimar der 20. Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag statt. Nähere Informationen finden Sie auf einer gesonderten Seite des DRB-Bundesverbandes.

Der Thüringer Richterbund hat für die bereits angereisten Gäste am Abend des 5. April 2011 ab 18.00 Uhr Plätze in den Restaurants "Köstritzer Schwarzbierhaus Weimar", Scherfgasse 4, 99423 Weimar und "Zum Weißen Schwan", Frauentorstrasse 23, 99423 Weimar reserviert. Da die Kontingente begrenzt sind, würden sich die Kollegen über eine frühzeitige Anmeldung für eines der beiden Lokale unter

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freuen. In beiden Restaurants werden Mitglieder des Vorstands des Thüringer Richterbundes anwesend sein.


 

17. Februar 2011: Halbherziges Richtergesetz für Berlin und Brandenburg

Richterverbände kritisieren das Gesetz zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg

Heute wird dem Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg zur Beschlussfassung vorgelegt. Hierzu erklären der Deutsche Richterbund Landesverband Berlin e.V. und die Neue Richtervereinigung e.V., Landesverband Berlin:

Die Neuregelung des Gesetzes ist halbherzig und bleibt hinter den Erwartungen an ein zeitgemäßes Richtergesetz zurück. Insbesondere greift sie weder Forderungen des Europarates zur Selbstverwaltung der Justiz („Magna Charta der Richter“ des CCJE vom 17.11.2010) noch die hierzu in anderen Bundesländern, insbesondere auch in Brandenburg, geführte Diskussion auf.

Die Regelungen zur Besetzung des Richterwahlausschusses, wie z.B. die Erhöhung der Zahl der parlamentarischen Mitglieder, ohne Möglichkeit – wie bisher – Persönlichkeiten mit besonderer Fachkunde als Mitglieder zu benennen, stellt im Verhältnis zur bisherigen Rechtslage einen gewaltigen Rückschritt dar.

Auf dem Gebiet der Mitwirkungsrechte ist die Gelegenheit versäumt worden, die beteiligungsfreundlicheren Regelungen Brandenburgs zu übernehmen. Stattdessen werden die unzureichenden Berliner Bestimmungen fortgeschrieben. Dem Ziel einer wirklich selbstverwalteten Justiz steht insbesondere der § 47 Abs. 8 RiG (n.F.) entgegen, der bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen der obersten Dienstbehörde für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, die endgültige Entscheidung durch die oberste Dienstbehörde vorsieht.

Die Verlagerung der Richterdienstgerichte zu den Verwaltungsgerichten ist überflüssig. Das Argument der besonderen Sachnähe ist nicht tragfähig, weil die Besonderheiten der richterlichen Unabhängigkeit außer Acht gelassen werden. Dass zukünftig Rechtsanwälte als Mitglieder des Richterdienstgerichts vorgesehen sind, ist Ausdruck eines nicht gerechtfertigten Misstrauens gegenüber der Richterschaft, der unverhohlen das Recht abgesprochen wird, auch in eigenen Angelegenheiten uneingeschränkt Recht zu sprechen.

Insgesamt erreicht das Bestreben um ein einheitliches Richterrecht für Berlin und Brandenburg sein Ziel nicht, weil das Gesetz einerseits wiederholt Sonderregelungen vorsieht und andererseits eine Gleichstellung der Richterinnen und Richter in Berlin und Brandenburg in anderen Bereichen wie der Besoldung weiterhin nicht vorgesehen ist.

   

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